AGB

1.0 Anmeldung

1.1 Die Anmeldung für ein Seminar oder eine Ausbildung ist grundsätzlich bindend. Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
1.2 Die ife gmbh ist berechtigt, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Anmeldbestätigung anzunehmen oder abzulehnen.

Mit Zustellung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen ife gmbh und der/dem Teilnehmenden zustande.

2.0 Kursgebühren

Die Kurskosten sind 30 Tage vor Kursbeginn an die ife gmbh zu bezahlen. Werden die Kurskosten von der/dem Teilnehmer nicht vollständig vor der Schulung beglichen, kann die ife gmbh die Teilnahme an der Ausbildung/dem Seminar ablehnen.

Teilzahlungsvereinbarungen gelten sinngemäss. Die Durchsetzung der geschuldeten Kurskosten bleibt vorbehalten.

3.0 Rücktrittsbedingungen

3.1 Der Rücktritt von dem Vertrag ist nur schriftlich möglich.
3.2 Im Falle des Rücktritts werden abhängig von dem Zeitpunkt des Rücktritts (die folgenden Zeitfenster gelten jeweils für den Beginn der gebuchten Leistung; also 1. Seminar- respektive Ausbildungstag) folgende Kosten erhoben:
- bis 31 Tage vor dem ersten Tag kostenfrei
- 10 - 31 Tage vor dem ersten Tag 50 % der Kosten
- 0 - 9 Tag vor dem ersten Tag 100 % der Kosten
3.4 Die Rücktrittskosten sind innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.5 Bei Krankheit & Unfall wird gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die Kursgebühr für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben. Covid 19 Regel: Gehört eine Person nachgewiesenermassen zu einer der offiziell bezeichneten Risikogruppen und wird nur ein Direktunterricht angeboten bei dem die verordneten Vorsichtsmassnahmen nicht eingehalten werden können, so gilt diese Regelung sinngemäss.
3.6. Bei höherer Gewalt sowie Todesfällen im engeren Kreis gilt 3.5. sinngemäss.

4.0 Verschiebungen seitens des/der Teilnehmenden

Bzgl. Verschieben eines Kurses gelten folgende Bedingungen:
- bis 21 Tage vor dem ersten Kurstag ist das Verschieben einmalig und kostenfrei möglich
- bis 10 Tage vor dem ersten Kurstag ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,- fällig.
- 0-9 Tage vor dem ersten Kurstag sind Kurse nicht mehr verschiebbar und 100% der Kosten sind fällig.

Ausnahmen sind in den Punkten 3.5. & 3.6. geregelt.

5.0 Absagen

4.1 ife gmbh behält sich vor, Seminare und Ausbildungen wegen z.B. zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Referenten oder ähnlicher unvorhersehbarer Anlässe abzusagen.
4.2 Für den Fall der Absage durch die ife gmbh werden die einbezahlten Gebühren vollumfänglich rückerstattet. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn er beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ife gmbh. Covid 19 Regel:  Notwendige Verschiebungen aufgrund behördlicher Anordnungen gelten nicht als Absage im Sinne dieses Artikels.

6.0 Haftungsbeschränkung

Die ife gmbh haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ife gmbh.

7.0 Datenschutz

Die Daten der Teilnehmer werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen gespeichert. Es werden keine Daten an externe Firmen oder Personen weitergegeben; es sei denn auf ausdrücklichen Wunschs der/des Teilnehmenden oder mit deren/dessen ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung.

8.0 Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesen Verträgen ist der Ort, wo die ife gmbh ihren Sitz hat oder an dem Ort, der in der Ausschreibung aufgeführt ist. Covid 19 Regel: Sofern ein Kontaktunterricht auf Anordnung von Bund, Kanton oder Gemeinde nicht erlaubt ist, so kann dieser durch einen Unterricht über elektronische Medien erfolgen. Alle übringen Bedingungen sind davon unberührt.  
8.2 Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart.
8.3 Es wird die ausschliessliche Anwendbarkeit Schweizer Rechts vereinbart.
8.4 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem - von der jeweils unwirksamen Bestimmung - verfolgten Zweck wirtschaftlich und/oder sinngemäss möglichst nahe kommen.
8.5 Alle Anmeldungen gelten erst dann als bestätigt, wenn der volle Betrag, respektive die jeweils vereinbarte Rate eingezahlt wurde.